Rechtliche Aspekte bei Mitarbeiterbefragungen
Rund um das Thema Mitarbeiterbefragungen treten in nahezu jedem Projekt juristische Fragestellungen auf, insbesondere in Bezug auf Mitbestimmungsrechte und die Datenschutzgesetzgebung. Rechtssicherheit und Rechtskonformität sind für die erfolgreiche Durchführung einer Mitarbeiterbefragung unabdingbare Voraussetzungen. Ab sofort können wir unsere Kunden in diesen juristischen Fragestellungen noch besser unterstützen. Es ist uns gelungen, mit Dr. Peter Wiesmann einen Rechtsanwalt für diese Fragen zu gewinnen.
Dr. Peter Wiesmann ist Gesellschafter der in Aachen ansässigen und renommierten Wirtschafts- und Anwaltssozietät VBR – Dr. Paffen Schreiber und Partner mbB (www.vbr.de). VBR bietet seinen Kunden mit einem Team von mehr als 60 kompetenten Mitarbeitern ein umfangreiches Leistungsspektrum von der Wirtschaftsprüfung, über Steuerberatung und Unternehmensberatung bis hin zur Rechtsberatung.
Für unsere Kooperation war es von entscheidender Bedeutung, dass das VBR-Team in seine Rechtsberatung eine große Kompetenz an betriebswirtschaftlichem und unternehmerischem Denken einbezieht. Dadurch werden potenzielle Probleme transparenter und können mit Erfahrung und Fingerspitzengefühl in die richtigen Bahnen gelenkt werden. So entstehen maßgeschneiderte Lösungen. Weiterhin prüft und erstellt VBR rechtssichere Gutachten.
Gerne können Sie sich, auch losgelöst von einer Zusammenarbeit mit uns, mit Ihren Fragen rund um Mitbestimmungs- und Personalvertretungsrecht an Dr. Peter Wiesmann wenden: dr.wiesmann@vbr.de