„Et hätt noch emmer joot jejange.“
Plötzlich sind wir mittendrin in dieser VUKA-Welt (Volatilität, Unsicherheit, Komplexität, Ambiguität), wobei ich mich immer gefragt habe, wofür wir diesen Begriff brauchen. Alles Wesentliche hatte der Kölner seit jeher im Kölschen Grundgesetz treffend zusammengefasst, ganz unten finden Sie 3 ausgewählte Artikel des Kölschen Grundgesetzes zur aktuellen Lage.
Uns wurden in den letzten Tagen viele Fragen gestellt. Die 3 häufigsten Fragen und Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.
Zudem möchten wir Ihnen einfach nur kurz mitteilen, dass wir auch in diesen Zeiten weiterhin erreichbar und für Sie da sind. Wir bleiben zuversichtlich.
Die 3 häufigsten Fragen und Antworten
Sollen wir unsere Mitarbeiterbefragung verschieben?
Nein, wobei es für diese klare Antwort mehrere Gründe gibt. Zeitreihenanalysen zeigen eindeutig, dass die Unternehmen, die ihre befragungsgestützten Feedbackschleifen auch bei Sonderereignissen nicht verschieben, sondern weiterhin konsequent durchführen, resilienter sind. Der Effekt ist messbar. Resilienz lässt sich entwickeln. Zudem ist es gerade jetzt eine wichtige Botschaft an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wenn wir weiter machen. Darüber hinaus sind die Unzufriedenen in krisenfreien Zeiten lauter als die Zufriedenen. In Krisenzeiten sind die Hysterischen und Panischen viel lauter als die Besonnenen und Zuversichtlichen. Mit den Befragungsergebnissen können Sie dem entgegensteuern, da der Anteil der Zuversichtlichen erfahrungsgemäß höher ist. Bei zurzeit laufenden Mitarbeiterbefragungen verzeichnen wir übrigens schon jetzt teilweise eine höhere Teilnahmequote. Insofern sollten Sie bereits geplante Mitarbeiterbefragungen durchführen und nicht in coronafreie-Zeiten verschieben. Ggf. sollten Sie erwägen, den Befragungszeitraum zu verlängern. Wir beraten Sie gerne.
Können wir jetzt unsere Kunden befragen?
Klar, viele Menschen haben gerade aktuell deutlich mehr Zeit und die Erreichbarkeit ist ebenfalls bei vielen gestiegen.
Können Sie mal eben schnell eine Kurzbefragung aufsetzen? Wir wollen unsere Mitarbeiter zur aktuellen Lage befragen?
Wir können mal eben schnell und sind vorbereitet. Testen Sie uns.
Die 3 ersten Artikel des Kölschen Grundgesetzes
Artikel 1: Et es wie et es.
„Es ist, wie es ist.“ Sieh den Tatsachen ins Auge, du kannst eh nichts ändern.
Artikel 2: Et kütt wie et kütt.
„Es kommt, wie es kommt.“ Füge dich in das Unabwendbare, du kannst ohnehin nichts am Lauf der Dinge ändern.
Artikel 3: Et hätt noch emmer joot jejange. „Es ist bisher noch immer gut gegangen.“ Was gestern gut gegangen ist, wird auch morgen funktionieren. Situationsabhängig auch: Wir wissen, es ist Murks, aber es wird schon gut gehen.